Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden ab dem 01.01.2020 in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Damit wird die Voraussetzung für eine moderne Pflegeausbildung geschaffen, die Pflegefachkräfte besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet und neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.
Alle Auszubildenden beginnen eine generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Im Ausbildungsvertrag wird neben dem Ausbildungsziel Pflegefachfrau oder Pflegefachmann auch ein Vertiefungseinsatz als Teil der praktischen Ausbildung festgelegt. Soll der für das dritte Ausbildungsjahr vorgesehene Vertiefungseinsatz im Bereich der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege erfolgen, haben diese Auszubildenden ein Wahlrecht: Du kannst die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzen und erwerbst dann den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann, der den Zugang zu allen Bereichen der pflegerischen Versorgung eröffnet. Du kannst aber auch eine Spezialisierung im Bereich deines Vertiefungseinsatzes wählen. Dann wird der Ausbildungsvertrag angepasst und du erwirbst statt des generalistischen Abschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege.
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Referat 306 – Qualifizierung Pflegeberufe Frau Meike Rudlof